Kapitallebensversicherung
Auf unserer Webseite erfahren Sie alles Wichtige, was Sie über die Kapitallebensversicherung wissen sollten. Aufgeteilt in Kategorien und dazugehörigen Unterthemen ist eine gute Übersicht geboten, die Ihnen alle offenen Fragen beantworten sollte.
Die Kapitallebensversicherung bietet dem Versicherungsnehmer sowohl eine finanzielle Absicherung seiner Familie (oder eines von ihm Begünstigten) im Todesfalle als auch die eigene finanzielle Absicherung nach Ablauf des Versicherungszeitraumes, in dem ein Teil der eingezahlten Versicherungsbeiträge zur Vermögensbildung verwendet wird.
Die Kapitallebensversicherung stellt einen interessanten, sicher kalkulierbaren Beitrag zur Altersvorsorge dar, da ein fester Zinssatz garantiert wird. Wer eine Anpassung des Versicherungsschutzes an ein steigendes Lebensniveau wünscht, kann bei Vertragsabschluss eine jährliche dynamische Anpassung der Beiträge und des damit verbundenen Versicherungsschutzes vereinbaren, wobei die dynamische Anpassung im Bedarfsfall auch ausgesetzt werden kann.
Neben der garantierten Verzinsung der eingezahlten Beiträge kommt der Versicherungsnehmer noch in den Genuss der Überschussbeteiligung. Nach Vertragsablauf, also im Erlebensfall des Versicherungsnehmers, zahlt die Lebensversicherung also die eingezahlten Beiträge den Garantiezins und einen zusätzlichen Zinssatz aus der Überschussbeteiligung an den Versicherungsnehmer aus.
Die Überschussbeteiligung setzt sich aus Kostenüberschüssen und Risikogewinnen der Lebensversicherung zusammen. Kostengewinne ergeben sich, wenn der Versicherer kostengünstiger gewirtschaftet hat, als kalkuliert. Risikogewinne ergeben sich dagegen, wenn der Versicherer für seine Kunden weniger Geld aufwenden musste, als ursprünglich veranschlagt.
Kurzum, der Versicherungsnehmer wird am Gewinn des Versicherers beteiligt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat hierzu neue Regeln für Kunden aufgestellt, welche die Überschussbeteiligung konkret regeln. Die Versicherungen müssen mindestens 50 % vom Kostenüberschuss und 75 % vom Risikogewinn an den Kunden weitergeben.
